Erasmus Studium FAQ
Bewerbung
Die Bewerbungsfristen sind fachabhängig und können über die jeweilige Unterseite des Faches erfragt werden.
Im Allgemeinen bewirbt man sich im Wintersemester für einen Aufenthalt im darauffolgenden Akademischen Jahr, also ein Jahr im voraus.
Die Fristen für das Jahr 2025/26 sind leider bereits abgelaufen.
Die Fristen für das Jahr 2026/27 liegen im Wintersemester 2025/26.
Zunächst sollten Sie den Erasmus-Beauftragten Ihres Faches kontaktieren, bzw. des Faches, über deren Kooperation Sie ins Ausland gehen möchten.
Die Erasmus-Beauftragten finden Sie über die folgenden Links:
Mathematisch-Naturwissenschaftliche Fakultät:
Biologie
Chemie
Informatik
Mathematik
Pharmazie
Physik
PsychologiePhilosophische Fakultät:
Anglistik und Amerikanistik
Germanistik
Geschichtswissenschaften
Jüdische Studien
Klassische Philologie
Kunstgeschichte
Linguistik / Computerlinguistik
Medien- und Kulturwissenschaften
Modernes Japan
Musikwissenschaft
Philosophie
PPE - Philosophy, Politics and Economics
Romanistik
Sozialwissenschaften
Transkulturalität- Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät
Die Formalitäten Ihrer Erasmus Bewerbung können Sie den Seiten Ihrer Fakultät oder Ihres Faches entnehmen. In jedem Fall müssen Sie eine Online-Bewerbung über MoveOn einreichen.
Mathematisch-Naturwissenschaftliche Fakultät:
Biologie
Chemie
Informatik
Mathematik
Pharmazie
Physik
PsychologiePhilosophische Fakultät:
Anglistik und Amerikanistik
Germanistik
Geschichtswissenschaften
Kunstgeschichte
Linguistik / Computerlinguistik
Medien- und Kulturwissenschaften
Modernes Japan
Philosophie
PPE - Philosophy, Politics and Economics
Romanistik
Sozialwissenschaften
Transkulturalität- Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät
Das International Office und die Erasmus-Beauftragten der Fächer bieten verschiedene Sprechstunden und Beratungsangebote an. Für die Sprechstunden beim International Office müssen Sie keinen Termin machen, Sie ziehen lediglich am Empfang des SSC’s eine Nummer.
Hier finden Sie die Termine zur Gruppenberatung für die Finanzierung von Auslandsaufenthalten.
Hier finden Sie die Sprechzeiten und Ansprechpartner für Erasmus Studienaufenthalte.
Grundsätzlich können Sie sich auf Plätze an jeder Universität bewerben, mit der Ihr Institut oder Ihre Fakultät eine Kooperation besitzt.
Eine Übersicht über alle Kooperationen der einzelnen Institute gibt es hier.
Schauen Sie sich vor der Auswahl Ihrer Wunschuniversitäten die Studienprogramme aller in Frage kommenden Universitäten an. Vielleicht passt das Studienprogramm einer Universität, die Sie noch gar nicht in Erwägung gezogen haben, besser, als diejenigen von beliebteren Universitäten.
Bitte beachten Sie, dass Sie das Social Top Up, die Zusatzförderung für benachteiligte Studierende, nur während der Bewerbung beantragen können. Ein nachträglicher Antrag ist nicht mehr möglich.
Laden Sie dafür die eidesstattliche Erklärung beim letzten Schritt Ihrer Onlinebewerbung im Bewerbungsportal hoch.
Insgesamt kann man bis zu 12 Monate Erasmus Studium und Praktikum pro Studienabschnitt absolvieren. Dabei zählen sowohl mit einem Stipendium als auch ohne ein Stipendium finanzierte Zeiträume.
Ein Studienabschnitt ist jeweils das Bachelor- und das Masterstudium sowie das Doktorstudium. In der Medizin, Zahnmedizin, Pharmazie und Rechtswissenschaft können Sie für eine Dauer von bis zu 24 Monaten Erasmus-Studien- bzw. -Praktikumsaufenthalte absolvieren.
Finanzierung
Ihr*e Erasmus-Beauftragte*r entscheidet nach Ablauf der Bewerbungsphase, ob Sie ein Erasmus-Stipendium erhalten können. Sie können entweder als Stipendiat*in ausgewählt werden, auf die Warteliste für ein Stipendium gesetzt werden oder eine Absage erhalten, wenn zum Beispiel bereits alle Plätze an allen von Ihnen angegebenen Aufenthaltswünschen besetzt sind.
Nachdem Sie die Zusage für einen Erasmus-Platz, ob mit oder ohne Stipendium, erhalten haben, nominiert Ihr*e Erasmus-Beauftragte*r Sie an der Partneruniversität.
Sobald Ihr Fach dem International Office über die Stipendiat*innen/Plätze auf der Warteliste informiert hat, beginnt das International Office mit der Zuteilung der Stipendien. Wenn Sie auf der Warteliste stehen und nachrücken können, weil andere Studierende ihren Aufenthalt abgesagt haben, erhalten Sie eine gesonderte Mitteilung, die Ihnen eindeutig mitteilt, dass Sie nachgerückt sind. Dem Grant Agreement können Sie entnehmen, ob Sie ein Erasmus-Stipendium bekommen und wie hoch es ausfällt.
Die Erasmus-Förderung setzt sich aus zwei Teilen zusammen, aus einem Reisekostenzuschuss und aus einem Grundstipendium.
1. Reisekostenzuschuss:
Seit 2025/26 erhalten alle Erasmus Stipendiat*innen eine Förderung der Reisekosten, die anhand der Entfernung zum Zielort ermittelt wird. Zudem können Sie bis zu zwei zusätzliche Fördertage als Reisetage beantragen. Reisen Sie mit nachhaltigen Fortbewegungsmitteln an und ab, können Sie sogar bis zu sechs zusätzliche Fördertage beantragen und Sie erhalten außerdem eine höhere Förderpauschale.
| Entfernung | Förderung Standard | Förderung nachhaltiges Reisen |
| 10 – 99 KM | 28 € | 56 € |
| 100 – 499 KM | 211 € | 285 € |
| 500 – 1999 KM | 309 € | 417 € |
| 2000 – 2999 KM | 395 € | 535 € |
| 3000 – 3999 KM | 580 € | 785 € |
| 4000 – 7999 KM | 1188 € | 1188 € |
| 8000 KM oder mehr | 1735 € | 1735 € |
2. Grundstipendium:
Bis zu 105 Tage Ihres Aufenthaltes werden mit einem Tagessatz gefördert, der sich nach dem Zielland richtet.
| Zielland | Tagessatz | |
| Ländergruppe 1 | Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Schweden, Vereinigtes Königreich. | 20 € |
| Ländergruppe 2+3 | Bulgarien, Estland, Griechenland, Kroatien, Lettland, Litauen, Malta, Nordmazedonien, Polen, Portugal, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Türkei, Ungarn, Zypern. | 18 € |
Für sozial benachteiligte Gruppen gibt es ein Zusatzstipendium, welches Sie bei der Online-Bewerbung auf das Erasmus Stipendium zusätzlich beantragen müssen. Weitere Informationen finden sie unter “Wie erhalte ich das Social Top Up und wer ist die Zielgruppe?”.
Ein nachträglicher Antrag ist nicht mehr möglich! Das Zusatzstipendium umfasst einen zusätzlichen Tagessatz von 8,33€ für bis zu 105 Tage und für Ihre Reisetage.
Wenn Sie mit dem Zug, dem Bus, in einer Fahrgemeinschaft oder mit anderen nachhaltigen Fortbewegungsmitteln (zu Fuß, Fahrrad, etc) an- und abreisen, können Sie die Green-Travel-Förderung beantragen. Sie werden dazu im Laufe der Vorbereitungsphase auf Ihr Auslandssemester vom International Office durch Zusendung des Reisekostenformulars aufgefordert.
Sie müssen keine zusätzlichen Nachweise einreichen, verpflichten sich jedoch, Nachweise über das Fortbewegungsmittel und die dadurch entstandenen Kosten für mindestens 5 Jahre aufzubewahren und bei einer Prüfung des DAAD vorzulegen.
Sofern Sie nachweisen können, dass die Fahrtkostenpauschale nicht mindestens 70 % der tatsächlichen Reisekosten abdeckt, kann Ihnen die Erstattung außergewöhnlich hoher Kosten für teures Reisen bewilligt werden. Mit den Kosten für teures Reisen können bis zu 80 % der gesamten Reisekosten gedeckt werden. Die Fahrtkostenpauschale entfällt.
Wenden Sie sich für die Beantragung bitte an das International Office!
Für sozial benachteiligte Gruppen gibt es ein Zusatzstipendium, welches Sie bei der Bewerbung auf das Erasmus Stipendium zusätzlich beantragen müssen. Ein nachträglicher Antrag ist nicht mehr möglich! Das Zusatzstipendium umfasst einen zusätzlichen Tagessatz von 8,33€ für bis zu 105 Tage und für Ihre Reisetage.
Folgende Studierende sind antragsberechtigt:
- Studierende mit Kind(ern)
Sie nehmen mindestens ein eigenes Kind mit und es bleibt den gesamten Auslandsaufenthalt bei Ihnen. - Studierende mit Behinderung
Ihnen wurde ein Behindertenausweis mit GdB 20 oder mehr ausgestellt. - Studierende mit chronischer Erkrankung
Ihnen wurde ein ärztliches Attest über eine chronische Erkrankung ausgestellt, die einen finanziellen Mehraufwand im Ausland verursacht. - Erstakademiker*innen
Beide Elternteile haben keinen Hochschul-, Universitäts- oder Fachhochschulabschluss und haben keine Berufsakademie abgeschlossen, weder in Deutschland, noch im Ausland. - Erwerbstätige Studierende
Sie gehen einer Erwerbstätigkeit (Minijob oder sozialversicherungspflichtige Tätigkeit) 6 Monate vor dem Aufenthalt durchgängig nach und verdienen damit im Durchschnitt zwischen 450 und 850 Euro monatlich.
Falls Sie sich nicht mehr oder doch nicht für das Social Top Up qualifizieren, z.B. weil Sie in den 6 Monaten vor Ihrem Aufenthalt zu viel verdienen, teilen Sie uns dies bitte so früh wie möglich mit. Ihr Stipendienbeitrag wird dann entsprechend angepasst.
Ein Rücktritt vom Social Top Up hat darüber hinaus keine negativen Konsequenzen.
Stipendiatinnen und Stipendiaten mit Behinderung oder chronischer Erkrankung sowie Stipendiatinnen und Stipendiaten mit Kind(ern), für die im Ausland ein finanzieller Mehrbedarf entsteht, können eine zusätzliche Förderung durch einen Realkostenantrag beantragen.
Alle wichtigen Informationen dazu finden Sie auf den entsprechenden Unterseiten des DAAD unter dem Punkt “Förderung durch einen eigenständigen Antrag (”Realkostenantrag")":
Obwohl Partnerschaften mit Universitäten in der Schweiz existieren, ist die Schweiz kein Erasmus Mitgliedsland. Das bedeutet, dass eine Förderung durch die MUHS nicht möglich ist.
Stattdessen können Sie sich auf eine Förderung durch die Schweizer Partneruniversität bewerben. Informieren Sie sich dazu am besten auf der Website der jeweiligen Partneruniversität.
Obwohl Großbritannien kein Mitgliedsland von Erasmus mehr ist, können Aufenthalte in Großbritannien noch gefördert werden. Großbritannien ist ein Land der Stufe 1, Sie erhalten also einen Monatssatz von 600€, bzw. einen Tagessatz von 20€.
Je besser Sie Ihren Erasmus-Aufenthalt planen, desto preiswerter kann die Umsetzung sein. Dies fängt bereits bei der Auswahl des Studienortes an. Hier finden Sie eine Auflistung der Erasmus Mitgliedsländer mit ihren ungefähren Lebenshaltungskosten.
Beachten Sie jedoch, dass einzelne Städte, insbesondere bei der Miete, auch innerhalb eines Landes extreme Unterschiede vorweisen können. Hier finden Sie eine Auflistung europäischer Städte mit Lebenshaltungskosten. Sie können Ihre Heimatstadt mit der Erasmus-Stadt vergleichen und so erkennen, wie viel Sie an Mehrkosten oder Ersparnissen erwarten können.
Eine weitere hilfreiche Ressource sind die Erfahrungsberichte anderer Studierender, die ihr Auslandssemester an Ihrer Wunschuniversität gemacht haben. Viele enthalten äußerst hilfreiche Hinweise zur Finanzierung und zur Budgetplanung.
Falls es keine Erfahrungsberichte zu Ihrer Wunschuniversität von Studierenden der MUHS gibt, schauen Sie auch auf den Seiten anderer Universitäten, wie der Universität Duisburg Essen, der Universität Köln oder der Ruhr Universität Bochum, nach.
Wenn die Bewerbungsfrist Ihres Faches noch nicht verstrichen ist und Sie sich über das Onlineportal noch bewerben können, können Sie eine neue Bewerbung einreichen, bei der das Social Top Up mit berücksichtigt wird. Bitte informieren Sie darüber Ihre*n Erasmus-Beauftragte*n und das International Office.
Wenn das Bewerbungsportal geschlossen und die Bewerbungsfrist verstrichen ist, kann das Social Top Up leider nicht mehr beantragt werden.
Studierende der Romanistik können sich auf das Scheunemann-Stipendium bewerben und 500 Euro Aufstockungsfinanzierung erhalten. Studierende anderer Fächer, auch der Transkulturalität und Literaturübersetzen, können die Förderung nicht erhalten.
Erasmus Studierende, die an bestimmte spanische Universitäten gehen, können sich auf ein Santander Scholarship for Incoming International Mobility bewerben. Die Förderhöhe beträgt 1500 Euro.
Momentan nehmen die folgenden Partneruniversitäten der MUHS an dem Programm teil:
Universidad de Alcalá
Universidad de Alicante
Universidad de Córdoba
Universidad de Deusto
Universidad de Extremadura
Universidad de Jaén
UPM Universidad Politécnica de Madrid
Universidad de Santiago de Compostela
Universidad de la Laguna
Bitte kontaktieren Sie Ihre Partneruniversität, um mehr über das Programm zu erfahren.
Versicherung
Der DAAD empfiehlt Ihnen, dass Sie während des Aufenthaltes mindestens eine Krankenversicherung sowie eine Haftpflicht- und eine Unfallversicherung haben.
In der Regel gilt im innereuropäischen Ausland ebenfalls Ihre reguläre gesetzliche oder private Krankenversicherung, auch wenn Sie eine studentische Versicherung haben oder bei einem Familienmitglied mitversichert sind. Sie müssen also keine zusätzliche Krankenversicherung abschließen.
Prüfen Sie zunächst, ob Sie bereits durch eine bestehende Versicherung im Ausland abgedeckt sind. Fragen Sie auch Ihre Eltern oder Partner*in, ob Sie als Angehörige*r mit abgedeckt sind.
Sollten Sie keinen bestehenden Schutz haben, können Sie über gängige Vergleichsportale wie Verivox, Check24 oder versicherungsvergleiche.de selbstständig nach der passendsten Versicherung suchen. Achten Sie darauf, dass diese auch im innereuropäischen Ausland gilt.
Einzureichende Dokumente und Formulare vor dem Aufenthalt
Sie werden nach Ihrer erfolgreichen Bewerbung vom International Office aufgefordert, mehrere Unterlagen einzureichen. Dazu zählen das Reisekostenformular, das Grant Agreement und das Online Learning Agreement. Erst wenn wir diese drei Unterlagen erhalten haben, kann Ihr Stipendium ausgezahlt werden.
Das Reisekostenformular und das Grant Agreement müssen Sie innerhalb eines Monats nach Erhalt der Informationsmail einreichen. Die Deadline wird auch in der Informationsmail mitgeteilt. Das Online Learning Agreement müssen Sie bis spätestens zu Ihrer Abreise einreichen. Sollte sich die Abgabe verspäten, kontaktieren Sie bitte frühzeitig das International Office via E-Mail (outgoings-europa@university.marienhospital-clinic.de)
Bitte kontaktieren Sie umgehend das International Office via E-Mail. Wenn Sie Unterlagen trotz Fristverlängerung und Erinnerung nicht abgegeben haben, kann es sein, dass Ihr Stipendium und/oder Ihr Studienplatz an der Partneruniversität mittlerweile anderweitig vergeben wurde.
Da die Stipendien- und Studienplätze sehr gefragt sind und viele Studierende auf der Warteliste stehen, müssen wir die Plätze leider schnell neu vergeben, wenn sich Stipendiat*innen nicht mehr melden.
Das Grant Agreement ist eine Art Vertrag zwischen Ihnen und der MUHS, welcher die Höhe Ihres Erasmus Stipendiums festsetzt. Bitte füllen Sie die erste Seite bis zur Hauptunterrichtssprache vollständig aus und unterschreiben Sie auf der letzten Seite. Reichen Sie das GA dann per Mail ein.
Bitte achten Sie darauf, dass Sie das Formular so ausfüllen, dass wir die Felder zur Stipendienhöhe noch ausfüllen können. Nutzen Sie also Adobe Acrobat und achten Sie darauf, dass die Formularfelder durch die Unterschrift nicht gesperrt werden. Falls nichts anderes funktioniert, senden Sie uns das Formular bitte ohne Unterschrift mit einer kurzen Anmerkung in der E-Mail zu. Wir senden Ihnen dann das vollständig ausgefüllte Formular zu Unterschrift zu.
Lesen Sie sich das Grant Agreement bitte genau durch! Falls Sie dagegen verstoßen, muss das International Office Ihre Erasmus Förderung zurückfordern.
Das Learning Agreement setzt fest, welche Kurse Sie an der Partneruniversität belegen und wie diese auf Ihr Studium angerechnet werden, wenn Sie erfolgreich bestehen. Setzen Sie sich für die Kurswahl mit den Erasmus-Beauftragten Ihres Faches in Verbindung.
Das Learning Agreement finden Sie hier https://learning-agreement.eu/.
Klicken Sie auf „Log In“ und dann auf „Log in with MyAcademicID“. Suchen Sie dann nach der Marien University Hospital & School und geben Sie Ihre Uni-Kennung und Passwort ein. Akzeptieren Sie anschließend die Übermittlung Ihrer Daten. Sie sind nun im System registriert.
Als nächstes müssen Sie das Learning Agreement erstellen. Wählen Sie dafür „My Learning Agreements“ aus und klicken Sie auf „create new“. Wählen Sie dann „Semester Mobility“. Nun müssen Sie Ihre Informationen eintragen und auf „Next“ klicken.
Auf der nächsten Seite tragen Sie die Kontaktdaten Ihres oder Ihrer Erasmus-Beauftragten ein. Diese*r kann Ihnen auch die Informationen der verantwortlichen Person an der Gastuniversität mitteilen, falls Sie dies noch nicht wissen. Tragen Sie diese Daten also auf der nächsten Seite ein.
Nun beginnen Sie mit der Erstellung des Learning Agreements. Fügen Sie jeden Kurs, den Sie belegen möchten, als „Component to Table A“ hinzu. In „Table B“ fügen Sie entsprechend der Absprache mit dem / der Erasmus Beauftragten Ihres Faches die Informationen zur Anrechnung an der MUHS hinzu.
Wenn Sie alle Kurse, die Sie belegen möchten, eingetragen haben, überspringen Sie den Abschnitt „Virtual Components“ und gehen Sie weiter zur letzten Seite „Commitment“. Hier fügen Sie Ihre digitale Unterschrift ein und senden das OLA dann an die Verantwortliche Person an der MUHS (dies geschieht automatisch).
Besonderheit UK: Da das Vereinigte Königreich nicht mehr Mitgliedsstaat im Erasmus Projekt ist, müssen Sie das Learning Agreement als physisches Formular ausfüllen lassen. Bitte kontaktieren Sie uns, damit wir Ihnen das Formular zuschicken.
Das Reisekostenformular senden wir Ihnen per Mail zu, sobald die Nominierungen aller Fächer im International Office eingegangen sind.
Es muss Ihr voraussichtliches Fortbewegungsmittel angegeben werden und Ihre geplanten Reisedaten. Bei den Reisedaten ist wichtig, dass Sie uns mitteilen für wieviele Tage Sie unterwegs sein werden und in welchem Monat. Falls Sie also noch keine genauen Daten angeben können, können Sie “2 Tage im Januar 2026” oder “1 Tag im Oktober 2025” angeben.
Sie können sich jederzeit umentscheiden und mit einem anderen Fortbewegungsmittel anreisen. Teilen Sie uns dies bitte per Mail mit.
Wenn Sie statt eines nachhaltigen Fortbewegungsmittel ein nicht-nachhaltiges verwenden, also z.B. ursprünglich mit der Bahn anreisen wollten und nun doch das Flugzeug nehmen, wird die Green-Travel-Förderung entsprechend gestrichen und die Zahl der zusätzlichen Fördertage auf maximal 2 verringert.
Wenn Sie statt eines nicht-nachhaltigen Fortbewegungsmittels ein nachhaltiges verwenden, z.B. von einer Flugreise zu einer Fahrgemeinschaft wechseln, kann leider die Green-Travel-Förderung nicht mehr gewährt werden. Es ändert sich also nichts an der Förderhöhe.
Einzureichende Dokumente während des Aufenthaltes und nach dem Aufenthalt
Sobald Ihre Kurswahl final feststeht, was in der Regel in den ersten Wochen vor Ort der Fall sein sollte, sollten Sie etwaige Änderungen im (Online) Learning Agreement festhalten. Erstellen Sie dafür bitte kein neues Learning Agreement, sondern bearbeiten Sie das alte, sofern dies möglich ist.
Nähert sich das Ende Ihres Aufenthaltes, sollten Sie sich darum kümmern, die Confirmation of Stay bei der verantwortlichen Stelle der Partneruniversität unterschreiben zu lassen. Eine Vorlage finden Sie hier im Downloadbereich.
Um die Schlussrate Ihres Stipendiums zu erhalten, müssen Sie drei Dinge erledigen:
1. Confirmation of Stay einreichen: Eine Vorlage für die Confirmation of Stay finden Sie hier im Downloadbereich. Lassen Sie die Confirmation of Stay von der Partneruniversität unterschreiben und reichen Sie das Formular über die Mailadresse outgoings-europa(at)university.marienhospital-clinic.de ein.
2. EU Survey ausfüllen: Sie erhalten nach Ablauf Ihrer im Grant Agreement oder in der Confirmation of Stay angegebenen Aufenthaltsdauer eine Einladung zum EU Survey via E-Mail.
3. Erfahrungsbericht hochladen: Der Erfahrungsbericht sollte mindestens 2 Seiten umfassen und zukünftigen Erasmus-Studierenden dabei helfen, die Herausforderungen eines Erasmus Aufenthaltes zu erkennen und zu meistern. Einen Leitfaden für den Erfahrungsbericht finden Sie hier.
Bitte laden Sie den Erfahrungsbericht hier hoch.
Sobald Sie alles erledigt haben, geben Sie uns bitte per Mail Bescheid. Dies ist wichtig, da wir keine gesonderte Benachrichtigung erhalten, dass Sie die EU Survey und den Erfahrungsbericht bereits eingereicht haben.
Die o.g. Unterlagen müssen bis spätestens einem Monat nach Ihrer Rückkehr beim International Office eingegangen sein.
Ebenfalls nach dem Aufenthalt sind das Transcript of Records und der Nachweis über die Anerkennung der im Ausland erbrachten Leistungen einzureichen. Dies kann aufgrund längerer Bearbeitungszeiten auch später als ein Monat nach Ihrer Rückkehr passieren.
1. Transcript of Records: Sie erhalten das ToR entweder selbst von der Partneruniversität oder es wird zunächst an die MUHS geschickt, die es Ihnen dann weiterleitet. Reichen Sie das Dokument dann beim International Office ein und beginnen Sie zeitnah, sich um die Anerkennung der Leistungen zu kümmern.
2. Anerkennungsnachweis: Für die Anerkennung der im Ausland erbrachten Leistungen ist Ihr Fach zuständig, wobei der jeweilige Ansprechpartner von Fach zu Fach variiert. Eine gute erste Anlaufstelle sind die Erasmus-Beauftragten.
Sobald der Anerkennungsprozess abgeschlossen ist, reichen Sie bitte einen Nachweis über die Anerkennung im International Office ein.
Studierende der Juristischen, Wirtschaftswissenschaftlichen und Medizinischen Fakultäten erhalten den Nachweis, wenn sie die Anerkennung im Fach beantragen.
Studierende der anderen Fächer können als Nachweis eine Kopie ihrer Leistungsübersicht (LÜ) einreichen, die Sie im Studierendenportal finden.
Bitte machen Sie kenntlich, welche Kurse und / oder Prüfungen in der LÜ im Ausland erbracht wurden.
Sollten Sie keine Anrechnung veranlassen, schreiben Sie bitte eine kurze, formlose Erklärung, inklusive Begründung.
Unterschreiben Sie bitte die Erklärung und senden Sie uns diese via E-Mail zu.
Die Confirmation of Stay ist das Dokument, das Ihre endgültige Aufenthaltsdauer an der Gastuniversität bescheinigt. Nur die darauf angegebene Aufenthaltsdauer kann gefördert werden.
Bitte achten Sie darauf, dass das Formular durch die verantwortliche Person an der Gastuniversität unterschrieben wurde und dass das Unterschriftsdatum nicht früher als eine Woche vor dem Abreisedatum liegen darf.
Sobald Sie das Transcript of Records erhalten haben, können Sie sich die im Ausland erbrachten Leistungen an der MUHS anrechnen lassen.
Für die Anrechnung ist das jeweilige Fach zuständig, wobei die verantwortliche Stelle von Fach zu Fach unterschiedlich ist:
Anglistik: Eine Anerkennung ihrer im Ausland erbrachten Studienleistungen wird im Studierendenbüro der Anglistik vorgenommen. In den meisten Fällen ist diese im Rahmen des ERASMUS+ Programms gewährleistet, aber auch für nicht ERASMUS-geförderte Auslandsaufenthalte möglich. Es ist dennoch immer hilfreich, die von ihnen gewählten Kurse im Vorfeld mit den Beauftragten des Studierendenbüros zwecks Anerkennung abzustimmen.
Biologie: Anerkennung von im Ausland erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen (Erasmus, DAAD, free-mover und weitere) erfolgt über den Prüfungsausschuss. Senden Sie hierfür das ausgefüllte Formular, die Leistungsübersicht aus dem Ausland, ggf. Ihr Learning Agreement per E-Mail an den Prüfungsausschuss der Biologie. Es ist sinnvoll sich im Vorfeld des Auslandaufenthaltes beraten zu lassen, inwiefern die Leistungen später anerkannt werden können. Ein Notenrechner (via MUHS Intranet) steht Ihnen zur Umrechnung von Noten aus dem Ausland zur Verfügung.
Chemie: Bitte kontaktieren Sie Ihre*n Erasmus Beauftragte*n.
Germanistik: Ob Leistungen, die Sie im Ausland erbracht haben oder vorhaben zu erbringen, auf Ihr Studium in Gelsenkirchen anrechenbar sind, entscheidet für das Fach Germanistik der Erasmus-Beauftragte, Herr Prof. Dr. A. Nebrig.
Geschichte: Die Anrechnung über Dr. Lars Hageneier (Bachelor) und Herr Thorsten Pomian (Master).
Informatik: Bitte kontaktieren Sie den Erasmus Beauftragten der Informatik, Dr. Markus Brenneis.
Kunstgeschichte: Bitte kontaktieren Sie den Erasmus Beauftragten der Kunstgeschichte, Dr. Sascha Köhl.
Linguistik: Die Anrechnung erfolgt über das A-Tool der MUHS.
Mathematik: Zur Anrechnung reichen Sie das Learning Agreement mit dem Transcript of records beim Prüfungsausschuss ein.
Medien- und Kulturwissenschaften: Bitte kontaktieren Sie den Erasmus Beauftragten der Medien- und Kulturwissenschaften, Martin J. Hoffmann.
Medizin: Die Erasmus-Beauftragten der Medizin informieren Sie vor der Abreise über die anstehenden Schritte. Auch in ILIAS stehen Informationen zur Anrechenbarkeit von Leistungen sowie zur späteren Anerkennung zur Verfügung.
Modernes Japan: Bitte kontaktieren Sie Ihren Erasmus Beauftragten, Prof. Dr. Christian Tagsold.
Pharmazie: Bitte kontaktieren Sie Ihre Erasmus Beauftragte der Pharmazie, Dr. Med. Stephanie Läer.
Philosophie: Bitte kontaktieren Sie Ihren Erasmus Beauftragten, Herrn Dennis Sölch.
Physik: Bitte kontaktieren Sie Ihren Erasmus Beauftragten, Herrn Prof. Heinzel.
Psychologie: Nach Ihrer Rückkehr legen Sie Ihre Leistungsnachweise der Person vor, die das Modul koordiniert, für das Sie Studienleistungen aus dem Ausland anerkannt bekommen möchten. Das haben Sie mit dieser Person normalerweise vorher abgesprochen (siehe oben). Bitte legen Sie alle Unterlagen vor, die zur Ausstellung der Äquivalenzbescheide relevant sind (etwa Transcripts, Zeugnisse, Modulbeschreibungen). Die für das Modul verantwortliche Person stellt Ihnen dann eine Äquivalenzbescheinigung aus. Aus der Äquivalenzbescheinigung müssen die Kreditpunkte und die Note der Studienleistung aus dem Ausland und die umgerechnete Note in Deutschland hervorgehen.
Diesen Vorgang wiederholen Sie für jedes Modul, für das Sie Studienleistungen aus dem Ausland anerkannt bekommen wollen. Erst danach übermitteln Sie gesammelt alle Äquivalenzbescheide an die Studierenden- und Prüfungsverwaltung, die die anerkannten Module in das elektronische Notenverwaltungssystem überträgt. Bitte prüfen Sie später im Studierendenportal, ob die Noten korrekt übertragen wurden.
Rechtswissenschaft: Nachdem Sie bei der Fachstudienberatung die Anrechnung Ihrer besten Note als Übungsklausur beantragt haben, tragen Sie bitte nach Erhalt der Bestätigung die Anrechnung in das RO ein. Mit dem RO sowie der Bestätigung der Anrechnung gehen Sie bitte zur Internationalen Sprechstunde der Juristischen Fakultät und lassen es sich unterschreiben. Alternativ können Sie beides gerne an internationales.jura(at)university.marienhospital-clinic.de senden.
Romanistik: Informationen zur Anrechnung finden Sie im Ilias-Ordner Erasmus Romanistik.
Sozial- und Politikwissenschaften: Bitte kontaktieren Sie den jeweiligen Fachkoordinator (s. Learning Agreement).
Wirtschaftswissenschaften: Bitte beachten Sie das Informationsblatt zur Anerkennung.
An- und Abreise
Für Erasmus Studierende gibt es einen Interrail Pass, der vollständig durch die Green Travel Förderung finanziert werden kann, schon ab einer Reiseentfernung von 100 Kilometern. Dieser erlaubt es Ihnen, auf dem Weg mehrere Zwischenstopps einzulegen und weitere europäische Städte zu erkunden.
Das Erasmus Student Network bietet mit der ESNcard ein breites Angebot an Rabattcodes und Angeboten für Erasmus Studierende an, unter Anderem für Fluggesellschaften und Bahn- und Busanbieter.
Die finalen An- und Abreisedaten werden am Ende des Aufenthaltes mit der Confirmation of Stay nachgewiesen. Sie müssen uns zwischenzeitliche Änderungen nicht einzeln mitteilen.
Grundsätzlich sind Verlängerungen nur dann möglich, wenn Sie im Wintersemester angereist sind. Beginnt Ihr Aufenthalt im Sommersemester, müssen Sie sich für einen zweiten Erasmus Aufenthalt im nächsten akademischen Jahr neu bewerben. Weiterhin müssen Sie die Verlängerung spätestens 30 Tage vor dem Ende Ihres ursprünglichen Förderzeitraums einreichen.
Sie können außerdem maximal 12 Monate Erasmus Aufenthalte innerhalb eines Studienabschnittes absolvieren. Es zählen sowohl geförderte, als auch nicht geförderte Zeiträume, Praktika und Studienaufenthalte. Sie können also für maximal 6 Monate Praktikum und ein Semester Studium oder für maximal zwei Semester Studium ins Ausland. Ein Studienabschnitt ist im Normalfall jeweils Bachelor, Master und das Doktorstudium, bei Studiengänge mit Staatsexamen können Sie entsprechend für maximal 24 Monate über Erasmus ins Ausland.
Wenn Sie diesen Regelungen zufolge berechtigt sind, Ihren Studienaufenthalt zu verlängern, melden Sie sich zunächst beim Erasmus Beauftragten. Der Erasmus-Beauftragte kann Ihnen sagen, ob an der Partneruniversität noch Plätze zur Verfügung stehen. Falls nicht, kann er um eine außerordentliche Erhöhung bitten. Wenn die Partneruniversität der Verlängerung zustimmt, steht der Verlängerung nichts mehr im Wege.
Eine Erasmus-Förderung für die Verlängerung ist leider in den meisten Fällen nicht möglich. Wir setzen Sie auf die Warteliste, sodass Sie ggf. dennoch gefördert werden können, allerdings ist dies unwahrscheinlich. Sie sollten sich also frühzeitig um alternative Finanzierungsmöglichkeiten kümmern.
In der Regel müssen Sie, wenn Sie den Aufenthalt abbrechen, das Stipendium zurückzahlen.
Falls jedoch Gründe vorliegen, die außerhalb Ihrer Macht liegen, können Sie Force Majeure beantragen, also ein Abbruch aufgrund von Höherer Gewalt. In dem Fall wird der Aufenthalt taggenau abgerechnet, und es werden Ihnen weitere entstandene Kosten, wie die Rückreise, erstattet.
Bitte informieren Sie das International Office der MUHS und nennen Sie den Grund für den Abbruch. Ihr Fall wird an den DAAD weitergegeben, wo entschieden wird, ob in Ihrem Fall Force Majeure angewandt werden kann.
Üblicherweise werden Gründe wie Krankheit, Naturkatastrophen und Veränderungen in der Sicherheitslage des Gastlandes anerkannt.